Bonn verurteilt Cum-Ex-Kronzeugen – doch keine Rente!

Das Bonner Landgericht hat den Cum-Ex-Kronzeugen Steck verurteilt, aber keine Angst, er darf weiter die Welt des Geldversteckens erkunden. Ein Lachen wert!

Das Gericht und der launische Steck

Das Bonner Landgericht hat jetzt den Kronzeugen beim Cum-Ex-Bestechungsskandal verurteilt. Aber keine Sorge, Herr Steck darf trotz seiner einjährigen und zehnmonatigen Bewährungsstrafe weiterhin seine Lieblingsbeschäftigung ausüben: das Verstecken von Geld hinter der nächsten Ecke!

Die Bewährungsstrafe

Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Steck erwägt nun, seine Freizeit mit Stricken zu verbringen. Vielleicht strickt er ein paar hässliche Pullover aus dem Geld, das er nicht mehr verstecken kann. „Ich nenne es Cum-Fun-Stricken“, sagt er.

Gesetze, die keiner versteht

Im Prozess wurde auch deutlich, dass die Mitarbeiter des Finanzamtes nicht mehr wissen, ob sie noch für den Staat oder für einen neuen Reality-TV-Sender arbeiten. Ein Mitarbeiter bemerkte: „Ich dachte, wir sind hier in einer Komödie!“

Geplante Feste

Zusätzlich zum Urteil hat das Gericht ein großes Fest für die „Volksunterhaltung“ angekündigt. Im Rahmen dieses Fests wird ein „Die Schule der Steuern“ -Wettbewerb veranstaltet, wo die Teilnehmer lernen, wie man am besten mit Steuertricks hinter dem Rücken der Finanzbeamten jongliert.

Was nun?

Was wird jetzt aus Herrn Steck? Die Gerüchteküche brodelt. Laut Insider wird er als Berater für Arnold Schwarzenegger angestellt, der selbst für eine neue Filmreihe über Steuerhinterziehung plant: „Terminator 7: Die Steuerprüfung“.

Fazit

In der bunten Welt der Cum-Ex-Betrüger wird alles immer absurder. Und so bleibt uns keine Wahl, als darüber zu lachen, denn im Endeffekt können wir trotzdem nichts daran ändern. Wenn Sie auf der Suche nach dem nächsten großen Ding im Komödiengenre sind, denken Sie daran: Es könnte alles noch viel schlimmer sein... es könnte ein richtiges Gericht sein!

Satire-Quelle

Bonner Landgericht verurteilt Cum-Ex-Kronzeugen zu Bewährungsstrafe

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