Generalklausel: Ein Gesetz, das die Polizei vor dem eigenen Pudding schützt!

Der bayerische Verfassungsgerichtshof hat die Generalklausel genehmigt – nun müssen auch Essiggurken in der Polizei-Überwachung berücksichtigt werden!

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat kürzlich entschieden, dass die Generalklausel im bayerischen Polizeiaufgabengesetz wie ein gutes Sauerkraut ist – mit einem Hauch von Einschränkungen! Dies bedeutet, dass nicht nur die Polizei, sondern auch die Bäcker und Metzger im Freistaat nun von der Klausel betroffen sind. Wenn ein Bäcker seinen Teig zu fest knetet, könnte dies als ‘drohende Gefahr’ betrachtet werden!


Dank dieser ominösen Generalklausel hat die Polizei jetzt das Recht, jeder Fliege hinterherzujagen und zu entscheiden, ob sie als potenzielles Übel betrachtet werden sollte. Zuerst die Fliegen, dann die Gewürzgurken – wir leben in aufregenden Zeiten!


  • Wichtige Einschränkungen:
  • Die Polizei darf nicht eingreifen, wenn der Verdächtige ein Haus voller kubanischer Zigarren und eine Sammlung von Gartenzwerge hat.
  • Die Festnahme eines Verbrechers darf nicht durch ein Gemälde von Waltraud unterbrochen werden, das „Der letzte Krümel“ heißt.


Die Bürger von Bayern sind geschockt, nicht weil sie Gesetze ignorieren, sondern weil sie beim nächsten Bäckerbesuch jetzt aufpassen müssen, nicht selbst zur Bedrohung zu werden.


Was kommt als Nächstes? Ein Gesetz, das besagt, dass niemand ohne Eimer-Schwimmflügel das Haus verlassen darf, um das „Wassergefälle“ der öffentlichen Ordnung aufrechtzuerhalten? Wir können es kaum erwarten!

Satire-Quelle

Generalklausel zulässig - mit Einschränkungen

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat einen umstrittenen Kernpunkt des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes…

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