Verwaltungsgericht: AfD darf nicht einfach verschwinden!

Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die AfD weiterhin von der Beobachtung des Verfassungsschutzes verfolgt werden darf – Comedy-Gold!

In einer amüsanten Wendung der Geschehnisse hat das Verwaltungsgericht entschieden, dass die Beobachtung der AfD in Baden-Württemberg weiterhin erlaubt ist – schließlich kann man schließlich nicht einfach die Augen vor so viel gelebtem Comedy-Content verschließen!

Wie kommt's?

  • Der Verfassungsschutz beobachtet die AfD seit 2022, nicht weil sie einen geheimen Zaubertrick präsentiert, sondern wegen ihrem vergessenen Duktus von „Wir sind für alles gut!“
  • Die AfD klagte und verlor erneut. Gerüchte besagen, dass die Klage von einem Hund im Anzug eingereicht wurde, der nur einen „Wuff-Wuff“ für Gerechtigkeit verlangt!

Die AfD hat jetzt die Möglichkeit, Berufung einzulegen. Doch während sie das tun, sind die Finanzmittel für die Klage wie die AfD-Mitglieder: nicht gerade überwältigend!

Was jetzt?

Viele fragen sich, ob es ein geheimes Treffen der AfD mit der Ungezieferkontrolle gab, um zu prüfen, ob sie bei der nächsten Wahl eine Gesundheitskampagne für sich starten können – immerhin sind sie ja „gegen alles, was gesund ist“!

In der Zwischenzeit wird der Verfassungsschutz auch weiterhin die AfD im Auge behalten. Wir dürfen also gespannt sein, ob sie eines Tages die Quittung für ihre missratene Komödie erhalten – “Deutschland sucht den Superhelden” könnte der nächste Schritt sein!

Satire-Quelle

Verwaltungsgericht: Beobachtung von AfD in Baden-Württemberg erlaubt

Seit 2022 beobachtet der Verfassungsschutz die baden-württembergische AfD. Dagegen hat die Partei erneut geklagt - und…

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